Reichsverweser

Reichsverweser
Reichs|ver|we|ser 〈m. 3
1. 〈im Dt. Reich〉
1.1 〈bis 1806〉 Vertreter des Kaisers bei Minderjährigkeit, Abwesenheit od. nach dessen Tod bis zur Neuwahl; Sy Reichsvikar
1.2 〈1848-1849〉 von der Frankfurter Nationalversammlung gewähltes, vorläufiges Staatsoberhaupt: Erzherzog Johann
2. 〈Ungarn 1442-1452, 1849 u. 1920-1944〉 vorläufiges Staatsoberhaupt

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Reichs|ver|we|ser, der:
a) im Deutschen Reich bis 1806 Stellvertreter des Kaisers bei Vakanz (1 a) des Throns od. während seiner Abwesenheit;
b) von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 bis zur Kaiserwahl bestellter Inhaber der Zentralgewalt.

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Reichsverweser,
 
Inhaber der Staatsgewalt bei Thronvakanz, Vertreter eines Staatsoberhaupts oder vorläufiges (provisorisches) Staatsoberhaupt. Im Heiligen Römischen Reich wurde der Reichsverweser Reichsvikar genannt. Den Titel Reichsverweser hatte der von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 zum Inhaber der vorläufigen Zentralgewalt für Deutschland gewählte Erzherzog Johann von Österreich.
 
In Schweden stellte das Haus Sture 1470-97, 1501-03 und 1504-20 die Reichsverweser. In Finnland hatten P. E. Svinhufvud 1918 und C. G. von Mannerheim 1918-19 bis zur Wahl des ersten Staatspräsidenten das Amt des Reichsverwesers inne. In Ungarn wurde zuerst J. Hunyadi 1445 Reichsverweser für den minderjährigen König Ladislaus V. Postumus; 1849 hatte L. Kossuth, 1920-44 M. Horthy dieses Amt inne.

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Reichs|ver|we|ser, der: a) im Deutschen Reich bis 1806 Stellvertreter des Kaisers bei ↑Vakanz (1 a) des Throns od. während seiner Abwesenheit; b) von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 bis zur Kaiserwahl bestellter Inhaber der Zentralgewalt.

Universal-Lexikon. 2012.

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